Meine notarielle Zuständigkeit betrifft Beurkundungen jeder Art sowie Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Also Notarin errichte ich vollstreckbare Urkunden. Damit agiere ich als "Richterin im Vorfeld", denn aus den vollstreckbaren Urkunden eines Notars findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin insbesondere in folgenden Bereichen: